- Verrechnungsabkommen
- Ver|rẹch|nungs|ab|kom|men, das: Clearingabkommen.
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Clearing — Clea|ring 〈[kli:rıŋ] n. 15〉 Verrechnungsverfahren [engl.; zu clear „klar machen, klären“] * * * Clea|ring [ kli:rɪŋ ], das; [s], s [engl. clearing, zu: clear = frei von Schulden, sauber < afrz. cler = hell < lat. clarus] (Wirtsch.):… … Universal-Lexikon
Kreditlinie — 1. Kreditgeschäft: Einem Kreditnehmer entsprechend der Kreditzusage eingeräumter Kreditbetrag. Die Krediteinräumung kann nach außen dokumentiert (⇡ Kreditvertrag) oder intern von der Bank festgesetzt worden sein. Offene K. entstehen, wenn die… … Lexikon der Economics
Tilgungsträger — Als Tilgungsträger (auch Verrechnungsabkommen genannt) werden Sparformen und Kapitalanlagen bezeichnet, die verwendet werden, um ein endfälliges Darlehen zu tilgen. Als endfällige Kredite bezeichnet man Kredite, bei denen die Tilgung über die… … Deutsch Wikipedia
Clearingabkommen — Clea|ring|ab|kom|men 〈[kli:rıŋ ] n. 14; Wirtsch.〉 Verrechnungsverfahren, das meist zw. Staaten abgeschlossen wird ● bilaterales Clearingabkommen * * * Clea|ring|ab|kom|men, das (Wirtsch.): zwischenstaatliches Verrechnungsabkommen … Universal-Lexikon
Verrechnungsverkehr — zwischenstaatlicher Ausgleich von Forderungen und Verpflichtungen auf dem Verrechnungsweg. Zahlungen erfolgen nicht in Devisen, sondern über ⇡ Verrechnungskonten durch Einzahlung seitens der Importeure in der Landeswährung bei der als… … Lexikon der Economics
Zahlungsabkommen — internationales Zahlungsabkommen, Clearingabkommen, Verrechnungsabkommen; Teil des ⇡ Handelsabkommens zur Regelung des zwischenstaatlichen Zahlungsverkehrs (internationaler Zahlungsverkehr), der über die bei den beiderseitigen Zentralbanken oder… … Lexikon der Economics